Es folgt ein kurzes Schreiben (Gesetz des 17/05/1983 Nr. 217), welches das Angebot und den Genuss von Empfangsdienstleistungen regelt.

Wir schicken voraus, dass unsere Gesellschaft Streitsituation jeder Art (die Kompetenz dafür unterliegt der Provinz Sondrio) auf freundschaftliche und intelligente Weise zu lösen pflegt.

DEFINITION
Der Aufenthaltsvertrag wird als abgeschlossen betrachtet, sobald der Betreiber der Anlage die Annahme der Reservierung mittels des Bestätigungsvouchers akzeptiert.

RESERVIERUNG
Es steht dem Betreiber zu, vom Kunden, abgesehen von der schriftlichen Bestätigung der selben (mit Datum, Uhrzeit der An- bzw. Abreise, Adresse und Telefonnummer) die Überweisung einer Anzahlung, welche nicht 25% des Gesamtbetrages überschreiten darf zu verlangen (unser Hotel zieht es aus zeitlichen und sicherheitlichen Gründen vor, diese Bezahlung Online mit Kreditkarte oder durch Banküberweisung vorzunehmen, ohne dabei jedoch andere Zahlungsweisen auszuschließen).

AKUNFT UND ABREISE
Der Kunde kann das Zimmer innerhalb 16.00 Uhr des Ankunftstages belegen und sollte es innerhalb 10.00 Uhr des Abreisetages wieder verlassen.

STRAFRECHTLICHE ABSAGEN
  • 1°. Im Falle einer Verspätung hinsichtlich des angegebenen Anreisedatums, muss der Kunde den vollen Betrag der vereinbarten, aber nicht genossenen Dienstleistungen im Bed & Breakfast begleichen.
  • 2°. Im Falle einer Absage innerhalb von 30 Tagen vor vereinbarter Anreise, muss der Kunde eine Strafe von 10%, welche von der bereits bezahlten Anzahlung abgezogen wird, begleichen.
    Innerhalb von 15 Tagen, beträgt die Strafe 20 %, welche von der bereits bezahlten Anzahlung abgezogen wird.
    Sollte der Kunde nach den oben angeführten Fristen absagen, so verliert er den gesamten Betrag der Anzahlung.
  • 3°. Im Falle einer frühzeitigen Abreise des Kunden, muss er 2/3 der vereinbarten, aber noch nicht genossenen Dienstleistungen bezahlen.
ZUSCHLÄGE
Stellen Extras dar:

  • Konsum von Bar- und Minibar-Produkten.
  • Mahlzeiten außerhalb der vereinbarten Tageszeiten.
  • Getränke, welche nicht auf eine andere Art und Weise gekennzeichnet sind.
  • Telefongespräche.
  • Zusätzliche Betten.
  • Gebrauch der überdachten Garage/des bewachten Parkplatzes.
  • UDer Gebrauch von Geräten, die nicht zur Standardeinrichtung der Zimmer gehören.
  • Der Gebrauch von Sporteinrichtungen.
  • Eventuelle Ausweise.
  • Sky-TV-Paket.
VERMERK
Es sind keine Preisnachlässe vorgesehen, falls Mahlzeiten oder andere vorher vereinbarte Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen wurden. Auf Anfrage hin, welche innerhalb von 20.00 Uhr des vorigen Tages eingereicht werden muss, ist es möglich besondere Lunch-Pakete oder Frühstückskörbchen zu erhalten, welche den Ersatz einer Hauptmahlzeit darstellen. Bei Halb- oder Vollpension werden die Mahlzeiten innerhalb der von der Direktion vorgeschriebenen Zeiten konsumiert.